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LG Bonn, 12.06.2015 - 7 O 392/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Streitverkündung gem. § 72 Zivilprozessordnung (ZPO) gegenüber an dem Prozess nicht beteiligten Dritten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.06.2015 - 7 O 392/14
- OLG Köln, 15.07.2015 - 11 W 39/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.07.2006 - VII ZB 16/06
Zulässigkeit der Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen
Auszug aus LG Bonn, 12.06.2015 - 7 O 392/14
Fehlt es - wie vorliegend - an einer Streitverkündung im Rechtssinne, ist die unstatthafte Verkündung von dem erkennenden Gericht ohne Zustellung im Ausgangsverfahren von Amts wegen zurückzuweisen (BGH NJW 2006, 3214).
- OLG Köln, 15.07.2015 - 11 W 39/15
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Zustellung einer …
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 23.6.2015 wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12.6.2015- 7 O 392/14 - dahin abgeändert, dass das Landgericht angewiesen wird, die Streitverkündungsschrift des Beklagten vom 10.6.2015 an den Streitverkündeten zuzustellen.